Europäische Erbrechtsverordnung setzt neue Akzente
![](https://somutech.de/wp-content/uploads/2016/02/©-contrastwerkstatt-Fotolia.com_.jpg)
Seit August regelt ein neues EU-weites Gesetz, dass im Erbfall immer das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommen, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das vereinfacht grundsätzlich die Abläufe – aber natürlich ist Erbrecht in jedem Land anders. Sorgfältige Planung ist also wichtig.