Europäische Erbrechtsverordnung setzt neue Akzente

Seit August regelt ein neues EU-weites Gesetz, dass im Erbfall immer das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommen, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das vereinfacht grundsätzlich die Abläufe – aber natürlich ist Erbrecht in jedem Land anders. Sorgfältige Planung ist also wichtig.