Europäische Erbrechtsverordnung setzt neue Akzente

Seit August regelt ein neues EU-weites Gesetz, dass im Erbfall immer das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommen, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das vereinfacht grundsätzlich die Abläufe – aber natürlich ist Erbrecht in jedem Land anders. Sorgfältige Planung ist also wichtig.

Streit vermeiden: Den letzten Willen vollstrecken lassen

Nicht immer ist das Testament eindeutig formuliert – und nicht immer wollen sich die Erben an die Vorgaben halten. Das kann zu Streit führen. Ein Testamentsvollstrecker kann solche Probleme lösen und die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringen.