Bestattungskosten lassen sich frühzeitig absichern

Bestattungskosten lassen sich frühzeitig absichern

Marc Wegerhoff
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Seriöse Bestattungsbetriebe bieten die Möglichkeit, über einen Treuhandvertrag Geld für die spätere Bestattung anzulegen. Der Gesetzgeber hat im Frühling 2017 auch einem höheren Schonvermögen zugestimmt.

Von Markus Forg, Markus Forg Bestattungen

Sarg, Trauerfeier, Leistungen des Bestatters, Friedhofsgebühren: Eine Bestattung kostet Geld, und je nach Ansprüchen des Verstorbenen beziehungsweise der Hinterbliebenen können leicht mehrere 1000 Euro zusammenkommen. Und das ist gar keine seltene Konstellation, denn Umfragen zeigen, dass den Menschen die Bestattung ihrer Angehörigen etwas wert ist. Und auch in den vielfach abgeschlossenen Bestattungsvorsorgeverträgen („Bestattung: Im Vorsorgegespräch alle Fragen klären“) kommt immer wieder der Wunsch zum Ausdruck, bei der Bestattung als dem letzten Weg nicht zu sparen. Ihnen ist wichtig, dass alle Details stimmen, vom Blumenschmuck bis hin zu Anzeigen und Danksagungskarten. Es gilt dabei: Je mehr Dienstleistungen eines Bestatters in Anspruch genommen werden, umso höher sind freilich die Kosten. Ebenso kostet ein Reihenwahlgrab natürlich mehr als die Bestattung in einer Urnenstele.

Um die Bestattungskosten frühzeitig abzusichern, können Menschen gezielt vorsorgen. Das entlastet im Todesfall die Angehörigen und die Menschen wissen, dass ihre Wünsche bei der Bestattung auch wirklich umgesetzt werden können. Nicht immer reicht das Vermögen im Alter, um eine teure Bestattung zu finanzieren. Vielleicht musste Gespartes aufgebraucht werden, um die Rente aufzustocken oder die Familie zu versorgen, oder aber Sozialversicherungsträger haben das Vermögen im Pflegefall in Anspruch genommen. Ein finanziell abgesicherter Bestattungsvorsorgevertrag gewährleistet, dass die Bestattung wie gewünscht durchgeführt werden kann, ohne dass die Angehörigen dafür aufkommen müssen.

Treuhandkonto mit Bestattungsvorsorgevertrag verbunden

Viele Bestattungsbetriebe arbeiten mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, einer Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. In einen solchen Treuhandvertrag wird das Geld lebzeitig eingezahlt und mündelsicher verwahrt, will heißen: Das Geld kann nicht verloren gehen oder zu einem anderen Zweck abgezogen werden. Es steht also im Sterbefall sofort zur Verfügung, um die Bestattung zu bezahlen. Und da das Treuhandkonto mit dem Bestattungsvorsorgevertrag verbunden ist, in dem alle Details festgelegt sind, entstehen keine Nachschusspflichten für die Angehörigen.

Ebenso können die Sozialversicherungsträger nicht auf dieses Treuhandvermögen zur Absicherung der Bestattung zugreifen. Bis zu 5500 Euro plus die ortsüblichen Friedhofsgebühren können zweckgebunden angelegt werden. Dieses Geld ist dann ausschließlich für die Bestattungskosten bestimmt. Zudem hat der Gesetzgeber im April 2017 das Schonvermögen auf 5000 Euro erhöht. Damit steigt die Summe, die für die Bestattung zurückgelegt werden kann, um 2400 Euro. Alle Geldbeträge bis zur Summe von 5000 Euro dürfen ab jetzt nicht von den Sozialämtern berücksichtigt werden, wenn im Rahmen eines Antrags vor der Gewährung von Leistungen das Vermögen des Antragstellers geprüft wird. Für die Menschen ist es damit leichter, auch in einer Notsituation eine gewisse Summe für eine würdevolle, individuelle Bestattung zurückzulegen, das nicht von den Sozialämtern angetastet werden darf. Bestatter beraten ihre Kunden hinsichtlich dieser Möglichkeiten und stellen die Treuhandmöglichkeit vor.

 

Markus Forg ist seit 1998 selbstständiger Bestatter im gleichnamigen Institut in Erkelenz mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung sowie Inhaber von Joerißen Bestattungen und Markus Forg Bestattungen ehemals Willms aus Wassenberg. Mit seinen drei Betrieben ist Forg einer der größten und führenden Bestatter im Kreis Heinsberg. Die Bestattungsvorsorge ist einer seiner Schwerpunkte. Weitere Informationen unter www.bestattungen-forg.deund www.joerissen-bestattungen.de.