Testament und Erbe: Tipps beim Bestatter holen

Testament und Erbe: Tipps beim Bestatter holen

Marc Wegerhoff
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Der Bestatter ist kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Dennoch kennt er sich auch mit vielen Fragen rund ums Erben und Vererben aus. Daher kann er Angehörigen im Trauerfall sinnvolle Ratschläge geben, damit diese viele Fragen schnell klären können.

Von Markus Forg, Inhaber von Markus Forg Bestattungen und Joerißen Bestattungen

Verstirbt ein lieber Mensch, ist dies für die Angehörigen ein schwerer Schlag. Zudem müssen sie sich in Zeiten arger Trauer zusätzlich auch noch um viele Formalitäten kümmern. Eine Aufgabe neben der Durchführung der Bestattung: die Regelung des Nachlasses. Dafür sind immer die Erben zuständig, meistens also der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner und/oder die Kinder des Verstorbenen.

Diese Regelung kann durchaus komplex sein. Denn das Thema „Nachlass und Testament“ ist für viele Menschen eher ein Buch mit sieben Siegeln und nicht ganz so einfach zu durchschauen. Viele Fragen kommen dann regelmäßig auf – um nur einige wenige zu nennen: Welche Dokumente benötige ich? Was mache ich mit dem Testament? Was ist eigentlich dieser Erbschein? Wer sagt mir, welchem Erbe welcher Teil zusteht? Diese Fragen schwirren Hinterbliebenen in der ohnehin komplizierten Zeit arger Trauer durch den Kopf und können durchaus zu Stress und Ärger führen.

Der Bestatter kann als vertrauter Begleiter in dieser schwierigen Zeit hilfreiche Tipps und Ratschläge geben, um diese und mehr Fragen grundlegend zu klären. Freilich, der Bestatter ist weder Rechtsanwalt noch Steuerberater; diese zugelassenen Experten klären für Erblasser und Erben sämtliche juristischen und fiskalischen Probleme, können Verträge analysieren und im Zweifel auch bei Streitigkeiten vertreten. Sie sollten auf jeden Fall eingeschaltet werden, sobald etwas Ruhe eingekehrt ist, um dann die Details auszuarbeiten. In einem ersten Schritt indes eignet sich der Bestatter als Ansprechpartner. Zu ihm besteht in der akuten Trauerphase ein enger Kontakt, sodass er jederzeit gut erreichbar ist und schnell grundsätzliche Antworten auf die drängendsten Anliegen geben kann, damit die Angehörigen alles best- und schnellstmöglich regeln können.

Ohne Testament: Erbschein notwendig 

Ein Beispiel für eine ständig wiederkehrende Frage: Angehörigen müssen in jedem Fall nach dem Tod beispielsweise der Eltern das Amtsgericht aufsuchen. Das hat einen einfachen Grund: Jedes aufgefundene Testament muss beim Nachlassgericht, das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes, abgeliefert werden. Und wenn kein Testament existiert, benötigen die Angehörigen einen Erbschein, um ihr Erbe anzutreten. Diesen stellt ebenfalls das Nachlassgericht aus. Dafür müssen sie ihre Stellung als gesetzlicher Erbe durch Dokumente Heirats- oder Geburtsurkunde nachweisen. Doch Achtung: Dieser Weg kann je nach Amtsgericht bis zu sechs Monaten dauern.

Besser ist es daher, beispielsweise im Rahmen der Bestattungsvorsorge, ein Testament aufzusetzen. Dies kann der Erblasse gemeinsam mit einem Rechtsanwalt tun und dann von einem Notar beurkunden lassen. Aber auch ein handschriftliches Testament mit eigenhändiger Unterschrift sowie Angabe von Ort und Datum ist möglich. Damit kann der Erblasser genau festlegen, welcher Erbe welchen Teil des Vermögens erhalten soll. Testamente können vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Private Testamente sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt oder beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Übrigens: Wenn ein Mensch auf ein Testament oder einen Erbvertrag verzichtet, greift die gesetzliche Erbfolge, die die Verwandten in Ordnungen einteilt und nach der sich auch die Erbquoten bestimmen. Diese Quoten sind gesetzlich festgelegt, die genaue Berechnung der jeweiligen Höhe und die Gestaltung sollte dann wieder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater übernehmen.

 

Markus Forg ist seit 1998 selbstständiger Bestatter im gleichnamigen Institut in Erkelenz mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung sowie Inhaber von Joerißen Bestattungen und Markus Forg Bestattungen ehemals Willms aus Wassenberg. Mit seinen drei Betrieben ist Forg einer der größten und führenden Bestatter im Kreis Heinsberg. Die Bestattungsvorsorge ist einer seiner Schwerpunkte. Weitere Informationen unter www.bestattungen-forg.deund www.joerissen-bestattungen.de.