Nicht wenige Hausbesitzer betreiben ihren Kamin illegal, weil sie gegen die verschärften Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen verstoßen. Das kann teuer werden, aber ein Kamin- und Ofenbaumeister kann Abhilfe schaffen.
Von Marcus Breuer, Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer
Dass der Gesetzgeber sich regelmäßig neue Regelungen ausdenkt, ist weidlich bekannt. Dass diese aber mittlerweile auch bis ins Wohnzimmer von vielen Hausbesitzern reichen, ist längst nicht bei allen Betroffenen angekommen. Die Rede ist Kaminen und Kachelöfen. Diese zaubern Behaglichkeit in die eigenen vier Wände. Allerdings entsteht bei der Verbrennung von Holz auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheitsgefährdend eingestuft wird.
Davor möchte der Gesetzgeber Kaminbesitzer schützen, Um gewisse Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren, dürfen seit dem 1. Januar 2015 zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen nicht mehr betrieben werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen vorsieht.
Öfen, die die vorgegebenen Werte nicht erfüllen, müssen entweder umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Unzulässig ist ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Als „alt“ werden alle Kaminöfen bezeichnet, die bereits vor dem Inkrafttreten der BImSchV – am 22. März 2010 – hergestellt wurden, als „neu“ Kaminöfen, die erst nach dem Inkrafttreten produziert wurden.
Aber diese Frist haben viele Besitzer eines Kamins verpasst – daher betreiben sie ihre Wohlfühl-Feuerstelle seit dem 1. Januar 2015 illegal. Bis dahin hätten Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die vor 1975 zugelassen wurden und die Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Ist dies nicht passiert, können Bußgelder die Folge sein. Bis zum 31. Dezember 2017 sind die Öfen betroffen, die zwischen 1975 und 1984 in Betrieb genommen wurden. Bis zum 31. Dezember 2020 die Öfen zwischen 1985 und 1994, und bis zum 31. Dezember 2024 folgen die Öfen zwischen 1995 und 2010. Ob es sich bei dem eigenen Kamin- oder Kachelofen um ein auszutauschendes Gerät handelt, weiß der zuständige Schornsteinfeger oder Kamin- und Ofenbaumeister.
Neuer Heizeinsatz lohnt sich finanziell
Die Strafen für den illegalen Betrieb sind drakonisch und können bis zu 25.000 Euro betragen. Wer das verhindern möchte, sollte schnell reagieren: Finanziell lohnt es sich meist mehr, einen neuen Heizeinsatz einzubauen als einen Filter. Dabei muss natürlich eine Heiztechnik oder ein Heizeinsatz ausgewählt werden, der an die gegebene Situation angepasst ist. Das heißt, die Schornsteinberechnung sowie die Berechnung des keramischen Zugsystems – wenn vorhanden – müssen ausgeführt werden. Wenn es sich um einen Warmluftkachelofen mit Stahlnachheizregister handelt, muss dieses in der Regel mit ausgetauscht werden, da Heizeinsatz und Nachheizregister zusammen geprüft sein müssen. Heizkammerabstände und Wärmedämmung müssen an die neue Heiztechnik angepasst werden.
Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen, denn die Arbeiten dürfen nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Ofenbau-Meisterbetrieb ausgeführt werden. Was aufwändig klingt, kann der Kamin-Fachmann schnell, kompetent und bedarfsgerecht lösen, denn die nächste Heizperiode kommt bestimmt. Und diese sollte allen Richtwerten entsprechen.
Marcus Breuer ist Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer, einem mit Sitz in Viersen am Niederrein bei Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und Neuss. Im Fokus von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer stehen die individuelle Planung und Errichtung sowie Reparatur, Wartung und Pflege von Kaminen und Kachelöfen aller Art, die sowohl optisch als auch technisch alle Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen unter: www.kacheloefen-breuer.de