Altverträge: Vom Widerrufsrecht profitieren

Altverträge: Vom Widerrufsrecht profitieren

Marc Wegerhoff
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Die Widerrufswelle bei Immobilienkreditverträgen hat es gezeigt: Viele Verträge, die Finanzunternehmen mit ihren Kunden geschlossen haben, sind fehlerhaft. Und damit konnten die betroffenen Kunden in vielen Fällen aus den Verträgen aussteigen und neue Konditionen verhandeln – im aktuellen Niedrigzinsumfeld natürlich ein echter Gewinn.

Auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist dies jetzt möglich. Bezugnehmend auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Kunden ihre entsprechenden Verträge unter bestimmten Bedingungen ebenfalls kündigen können, ohne dabei viel Ärger und zum Teil hohe Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Üblicherweise liegt der Rückkaufwert einer Lebens- oder Rentenversicherung weit unter dem, das die Sparer im Laufe der Jahre eingezahlt haben. Das liegt vor allem an den Gebühren, die die Gesellschaften für Abschluss und Verwaltung der Verträge erheben.

Die Richter haben aber deutlich gemacht, dass viele Policen jetzt komplett rückabgewickelt werden können. Und zwar dann, wenn diese zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen und die Kunden dabei nicht über die Vertragsbedingungen und vor allem die Widerrufsfrist informiert worden sind. In diesen Fällen können die Kunden aus den Verträgen aussteigen und erhalten von den Gesellschaften die eingezahlten Beträge vollständig zurück.

Gesamtsumme ohne Abschläge

Der Prozess kann automatisiert über einen versierten Rechtsanwalt abgewickelt werden. Er prüft die entsprechenden Vertragsdokumente und fordert dann, sofern die Bedingungen für den Widerruf erfüllt sind, die Gesamtsumme ohne Abschläge von der Gesellschaft zurück. Das kann je nach Größenordnung eines seit Mitte der 90er Jahre laufenden Vertrags durchaus zu einem Mehrwert im fünfstelligen Bereich – der bei einem herkömmlichen Rückkauf verloren gegangen wäre.

Wichtig ist dabei, das Anschluss-Investment nicht aus den Augen zu verlieren. Denn es ist schön und gut, das Geld aus einem ungeliebten Sparvertrag wieder zurückzubekommen. Aber auch eine Anlage mit wenig Rendite und Zinseszinseffekt durch den stetigen Zufluss ist besser als keine Anlage mit keiner Rendite. Deshalb: Wenn es nicht zwingend notwendig ist, sollte die Rückzahlung nicht für den direkten Verbrauch einkalkuliert, sondern re-investiert werden – und zwar in eine wertstabileSascha Wortmann Anlage mit guten Renditechancen bei so weit wie möglich reduziertem Risiko. Diese sollte im besten Falle eine ähnliche Laufzeit haben wie die Lebens- oder Rentenversicherung und regelmäßige Einzahlungen ermöglichen.

Keinesfalls sollte das Geld genutzt werden, um im Anschluss gleich wieder einen herkömmlichen Produktvertrag abzuschließen. Dann fallen nämlich wieder Gebühren an, und die Kündigung lässt sich keinesfalls so leicht vollziehen wie bei dem älteren Vertrag. Und: Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes werfen neue Lebens- oder Rentenversicherungen kaum noch Rendite ab, sodass sie sich als Investment für die Anleger de facto nicht mehr lohnen.

 

Sascha Wortmann ist Inhaber der Wortmann Finanzen & Beratung (www.wortmann-fin.de) in Mönchengladbach und berät private und institutionelle Anleger bei allen Fragen rund um Finanzen und Versicherung. Den Widerruf von Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen administriert er in seinem professionellen Netzwerk, ebenso die gezielten Re-Investments der frei gewordenen Gelder.