Steuerhinterziehung: Beratung kann das Schlimmste verhindern

Steuerhinterziehung: Beratung kann das Schlimmste verhindern

Marc Wegerhoff
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© eyetronic - Fotolia.com

Im Frühsommer hat die Schweiz gezeigt, wie sie nun mit ausländischen Steuersündern umzugehen gedenkt. Die dortigen Steuerbehörden haben begonnen, Namen von Steuersündern ins Netz zu stellen, die auf anderem Wege nicht erreichbar sind. Für den Alpen-Staat ist dies ein Weg, den internationalen Amtshilfegesuchen wegen Steuerhinterziehung von im Ausland Steuerpflichtiger nachzukommen. Das gilt dementsprechend natürlich auch für Deutsche, die ihr Geld bei einer der zahlreichen Schweizer Finanzinstitute gebunkert haben, um es vor den Augen des deutschen Fiskus zu verstecken und damit die Abgeltungsteuer zu sparen.

Diese Entscheidung hat dazu geführt, dass die Schweiz die längste Zeit ein unangreifbares Steuerparadies gewesen. Ganz abgesehen davon, dass Steuerhinterziehung noch nie ein Kavaliersdelikt war und es auch in Zukunft nicht werden wird: Die Risiken, denen sich Vermögende aussetzen sind enorm. Denn neben der Nachzahlung inklusive Zinsen wird auch eine Geldstrafe fällig, und im schlimmsten Falle endet die Steuerhinterziehung im Gefängnis. Mahnendes, wenn auch seltenes Beispiel ist natürlich der Fall des Fußball-Managers Uli Hoeneß, der wegen solcher Steuerhinterziehung eine mehrjährige Haftstraße verbüßen muss.

Apropos Geldstrafe: Diese wird in Form von Tagessätzen festgelegt, und die Anzahl der festgelegten Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider. Der Tagessatz orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Straftäters und entspricht dem durchschnittlichen Tageseinkommen der letzten drei Jahre. Das kann natürlich bei Besserverdienenden schnell richtig teuer werden – übrigens führt eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister, der Steuersünder gilt damit als vorbestraft.

Fehler können Sache noch schlimmer machen

Für viele Hinterzieher ist aufgrund dieser Entwicklungen die Selbstanzeige das Instrument erster Wahl. Damit wollen sie das Strafmaß reduzieren und im besten Falle mit „einem blauen Auge“ davonkommen. Doch so verlockend diese Selbstanzeige sein mag: Kein Steuerpflichtiger sollte loslaufen und sich aktionistisch den Behörden offenbaren. Es ist in jedem Falle angeraten, zuvor mit einem steuerrechtlich versierten Steuerberater zu sprechen. Denn die Tiefen des deutschen Steuerrechts sind mitunter tückisch, und ein Fehler kann die Sache noch schlimmer machen.

Schließlich gilt: Bei der Selbstanzeige sind nachträgliche Korrekturen nicht erlaubt, Fehler können also dazu führen, dass das Resultat noch schlimmer ausfällt als befürchtet. Der Steuerberater hingegen kann die Selbstanzeige nach einer eingehenden Überprüfung begleiten und versuchen, das Verfahren zugunsten des Mandanten zu beeinflussen. Freilich wird er keinen Steuersünder nach der Selbstanzeige vor einer Strafe bewahren; aber kann er versuchen, das Schlimmste zu verhindern.

Steuerlast ohne Risiken reduzieren

Eines gilt: Auf dieser Möglichkeit sollten sich Steuerzahler natürlich nicht ausruhen. Viel besser ist es, von vorne herein rechtlich legale Lösungen zu erarbeiten. Versierte und erfahrene Steuerberater kennen alle Möglichkeiten einer Peter Lohmann neu Kopiesteueroptimierten Gestaltung und können die Mandanten dahingehend begleiten, die Steuerlast so niedrig wie möglich werden zu lassen – aber eben ohne sich rechtlichen Problemen auszusetzen.

Wichtig dabei: Berater dürfen nicht fiskalisch orientiert sein und sich als verlängerter Arm des Finanzamts verstehen. Sie müssen an der Seite des Mandanten sein und dessen Interessen vertreten. Und dabei dürfen sie durchaus kreativ sein. So kreativ, wie es das deutsche Steuerrecht erlaubt.

 

Peter Lohmann ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Lohmann & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Bocholt (www.lohmann-kuepper.de). Die Kanzlei berät kleine und mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatleute aus ganz Deutschland bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und verteidigt die Interessen der Mandanten bei Finanzbehörden und vor Gericht.