Vorsicht Abo – Falle So können sich Smartphone-Nutzer vor unerwünschten Diensten schützen

Vorsicht Abo – Falle So können sich Smartphone-Nutzer vor unerwünschten Diensten schützen

Marc Wegerhoff
Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Email
Print
WhatsApp
Facebook
Twitter

(djd/pt). Beliebt in der alltäglichen Nutzung sind insbesondere die sogenannten Apps, kleine Programme, die oft einen praktischen Nutzen bieten, manchmal aber einfach auch nur zum Zeitvertreib installiert werden. Doch Vorsicht: Hinter manchen Angeboten können sich teure Abo-Fallen verbergen.

Versteckte Abos

Der Weg in das unerwünschte Abo mit monatlich festen Kosten ist oft derselbe: Eine App, die kostenlos erhältlich ist, wird vom Smartphone-Besitzer auf seinem Gerät installiert. Bei der Nutzung der Anwendung werden dann Werbebanner eingeblendet.

Was viele nicht auf einen schnellen Blick erkennen: Dahinter verbirgt sich direkt der Abo-Abschluss, das sogenannte „Wap-Billing“. Wer mit dem Finger auf das Banner tippt, ist bereits in die Falle getappt. Oft sogar ohne weitere Bestätigung wird ein Abo eingerichtet und monatlich in Rechnung gestellt – für Musikdownloads oder immer wieder neue Klingeltöne beispielsweise.

„Bei diesen Abos handelt es sich um Drittanbieter, die mit dem Mobilfunkbetreiber nichts zu tun haben“, unterstreicht Hartmut Herrmann, CEO von yourfone.de. Gleichwohl wird der Abo-Betrag mit der nächsten Mobilfunkrechnung direkt abgebucht. „Smartphone-Nutzer, die sich grundsätzlich davor schützen wollen, können dazu bei ihrem Mobilfunkanbieter das Inkasso für Drittanbieter sperren lassen. Dies ist kostenfrei möglich“, so Herrmann weiter.

Rechnung kontrollieren

Aus gutem Grund sollten Smartphone-Benutzer zudem regelmäßig ihre Mobilfunkrechnung kontrollieren: Leistungen von Drittanbietern wie etwa die unerwünschten Abos werden gesondert unter den Kosten für den eigentlichen Mobilfunkvertrag ausgewiesen. Wenn man der Auffassung ist, dass Forderungen unberechtigt sind, sollte man den entsprechenden Teilbetrag nicht überweisen oder bei einem Lastschrifteinzug vom Mobilfunkunternehmen zurückfordern. Zugleich sollte man direkt beim Drittanbieter das vermeintlich eingerichtete Abo stoppen und diesem direkt widersprechen. Viele weitere Informationen sowie Musterschreiben halten dazu beispielsweise die Verbraucherzentralen im jeweiligen Bundesland bereit, unter www.verbraucherzentrale.de gibt es mehr Informationen.

Tipps gegen unerwünschte Kosten

Um sich vor kostspieligen Überraschungen zu schützen, sollten Smartphone-Benutzer einige grundlegende Tipps beachten:

  • Das Betriebssystem stets auf aktuellem Stand halten.
  • Apps nicht beliebig installieren, sondern zunächst Kundenbewertungen und App-Beschreibung durchlesen.
  • Vorsicht bei eingeblendeten Werbebannern – dahinter können sich Abo-Fallen verbergen.
  • Ein Antivirusprogramm wie beispielsweise „Kaspersky One“ schützt vor weiteren Cyberbedrohungen und kann oft, etwa auf www.yourfone.de, direkt zum Handytarif dazugebucht werden.