Aus alt mach neu: Jetzt Ofen tauschen und Umwelt entlasten

Aus alt mach neu: Jetzt Ofen tauschen und Umwelt entlasten

Marc Wegerhoff
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@ Kachelofen Breuer

Besitzer von mit Holz betriebenen Feuerstätten sollten sich jetzt mit ihrem Wärmespender befassen. Denn die 1. Bundes-Emissionsschutzverordnung sieht den schrittweisen Austausch alter Anlagen vor.

Von Marcus Breuer, Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer

Die Deutschen lieben ihre mit Holz betriebenen Feuerstätten, rund elf Millionen sind in den Haushalten zu finden – also rund in jedem vierten. Als CO2-neutrale Heizsysteme leisten moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen, die den neuesten Umweltstandards entsprechen, einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Denn der erneuerbare Energieträger Holz reduziert CO2-Emissionen und spart fossile Brennstoffe.

Austauschfrist nicht verpassen: 31. Dezember 2020

Neue Holzfeuerungen verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als viele Geräte, die noch im vergangenen Jahrhundert für wohlige Wärme in den Wohnräumen sorgten. Dank ihrer modernen Verbrennungstechnik arbeiten sie effizienter, mit höheren Wirkungsgraden und verbrauchen weniger Brennholz.

Um die Umwelt zu entlasten, schreibt der Gesetzgeber vor, alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, in mehrstufigen Übergangsfristen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundes-Emissionsschutzverordnung (BImSchV) mit verschärften Emissionsgrenzwerten (Staub, Kohlenmonoxid) und Mindestwirkungsgraden.

Im Rahmen der mehrstufigen Übergangsregelung endet die nächste Austauschfrist bereits zum 31. Dezember 2020. Das ist ein wichtiges Datum für Ofenbesitzer. Bis zu diesem Datum müssen Öfen, die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, um die Grenzwerte einzuhalten.

Bis zu 250.000 alte Kamin- und Kachelöfen betroffen

Versierte Ofen- und Kaminbaumeister können Besitzer älterer Öfen frühzeitig beraten. Nicht immer muss der gesamte Ofen ersetzt werden. In manchen Fällen kommen zum Beispiel auch Austausch-Heizeinsätze infrage. Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurde, müssten nichts unternehmen, denn sie erfülle die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV. Der Betrieb dieses Gerätes sei sogar an Tagen mit Feinstaubalarm, wie sie in manchen Städten eingeführt worden sind, erlaubt.

Akut sind seit dem 1. Januar 2015 bis zu 250.000 alte Kamin- und Kachelöfen betroffen – doch diese Zahl ist erst der Anfang, und viele weitere werden in den kommenden Jahren folgen – denn alle Öfen, die in Deutschland genutzt werden, müssen schrittweise modernisiert.

Die Übergangsregeln für alte Kamin- und Kachelöfen sind laut 1. BImSchV in vier Schritte eingeteilt. Diese vier Schritte legen fest, wann welche Öfen stillgelegt, getauscht oder umgerüstet sein müssen, sofern die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Diese vier Schritte sehen folgendermaßen aus:

bei Inbetriebnahme bis einschließlich 31. Dezember 1974
-> Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2014

bei Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984
-> Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2017

bei Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994
-> Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2020

bei Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010
-> Stilllegung oder Umrüstung bis zum 31. Dezember 2024

 

Marcus Breuer ist Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer, einem mit Sitz in Viersen am Niederrein bei Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und Neuss. Im Fokus von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer stehen die individuelle Planung und Errichtung sowie Reparatur, Wartung und Pflege von Kaminen und Kachelöfen aller Art, die sowohl optisch als auch technisch alle Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen unter: www.kacheloefen-breuer.de