Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen nutzen!

Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen nutzen!

Marc Wegerhoff
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© Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft

Durch einen professionellen Widerruf mit anschließender Rückabwicklung von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen werden überwiegend bis zu 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Das ist aber aufgrund des Widerstands von Banken und Versicherungen kaum ohne anwaltliche Unterstützung zu machen.

Viele Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen wurden, enthalten fehlerhafte beziehungsweise keine Widerrufsbelehrungen. Laut der Allianz-Versicherung sind bis zu 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge am Markt mit einem Volumen von ca. 400 Milliarden Euro an eingezahlten Beiträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Das hat bei diesen Altverträgen zur Folge, dass sie auch heute widerrufen werden können, da das Widerrufsrecht niemals endet.

Das bedeutet: Durch Widerruf und der Rückabwicklung können Versicherte ungeliebte Policen unter gewissen Umständen loswerden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2013, das seitdem durch einige hundert Urteile verschiedener Instanzen konkretisiert wurde.

Das ist längst keine neue Erkenntnis mehr – aber dennoch nutzen nur die allerwenigsten Versicherungskunden in Deutschland diese Möglichkeit. Und das nicht, weil sie so angetan von ihren oftmals teuren, aber zugleich unrentablen Verträgen sind. Sondern weil ihnen das Wissen fehlt, wie Widerruf und Rückabwicklung tatsächlich funktionieren und wer ihnen dabei behilflich sein kann.

Widerruf viel besser als Kündigung

Der Mehrwert dieses Vorgehens: Durch einen professionellen Widerruf mit anschließender Rückabwicklung werden überwiegend bis zu 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt, zusätzlich wird noch eine Nutzungsentschädigung fällig – auch für bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge. Gegebenenfalls können durch bereits eingetretene Versicherungsfälle ausgezahlte Leistungen beziehungsweise gezahlte Beiträge für biometrische Risiken – zum Beispiel für eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung – abgezogen werden. Damit unterscheidet sich der Weg des Widerrufs erheblich von Verkauf oder regulären Kündigung eines Vertrages, die immer mit spürbaren finanziellen Nachteilen für einen Kunden verbunden sind.

Denn im Gegensatz zu Widerruf und Rückabwicklung werden bei einer herkömmlichen Kündigung unter anderem Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten, sodass nur ein Teil der eingezahlten Beträge ausgeschüttet wird. Das gilt vor allem bei wenig rentierlichen Verträgen, die die abgeführten Provisionen und Managementgebühren auch nach Jahren nicht aufgeholt haben und weiterhin kaum positive Ergebnisse erzielen.

Widerrufsjoker lässt sich in vielen Fällen nutzen

Versicherte sollten also die Chance nutzen und ihre Verträge von einem Experten überprüfen lassen. Der Widerrufsjoker im Versicherungsrecht lässt sich in vielen Fällen nutzen und sollte nicht verschenkt werden. Alleine ist dies kaum möglich, denn Widerruf und Rückabwicklung sind juristisch und bürokratisch anspruchsvoll und nicht ohne Widerstand der Versicherungen und Banken durchzusetzen. Die berechtigten Ansprüche der Kunden und die eindeutige Gesetzeslage werden von den Gesellschaften systematisch ignoriert. Das kann mitunter langwierige Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen, für die es sich empfiehlt, einen transparenten und effizienten Partner an seiner Seite zu haben, der die Verträge auf ihre Widerrufsfähigkeit hin prüft, die Ansprüche präzise berechnet und dann in jedem aussichtsreichen Fall individuell vor Gericht die Forderungen eines Versicherungsnehmers durchsetzt.