Säuglinge und Kinder untersuchen: Augengesundheit ist keine Frage des Alters

Säuglinge und Kinder untersuchen: Augengesundheit ist keine Frage des Alters

Marc Wegerhoff
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Spätestens im Alter von 30 bis 42 Monaten sollten Eltern ihre Kinder augenärztlich-orthoptisch untersuchen lassen. Augenärzte können kindgerechte Sehtests durchführen, um alle Risiken auszuschließen. Das gilt sogar schon bei Säuglingen.

Die Gesundheit der Kinder ist für Eltern das A und O. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und andere Maßnahmen mehr stehen dabei im Fokus, und kaum jemand wird wissentlich auf eine Untersuchung verzichten, die für die positive körperliche und geistige Entwicklung des Kindes wichtig sein kann.

Zugleich rückt aber ein wichtiger Bereich der Kinder-Gesundheit häufiger in den Hintergrund: die Augengesundheit. Dabei gilt: Auch wenn es keinerlei Anzeichen für eine Sehschwäche gibt, sollten Eltern keinesfalls auf den Besuch beim Augenarzt verzichten. Dieser ergibt sogar eher früher als später Sinn und folgt einem schlichten Motto: Experten gehen davon aus, dass sich die Sehfähigkeit vor allem in den ersten fünf Lebensjahren entwickelt und dass Sehschwächen möglichst früh erkannt und behandelt werden müssen, um lebenslange Fehlsichtigkeit und daraus resultierende soziale und schulische Nachteile zu vermeiden.

Amblyopie wird häufig vererbt

Schon Säuglinge sollten augenärztlich untersucht werden. Das gilt vor allem dann, wenn in der Familie bestimmte Vorbelastungen bestehen, vor allem bei schweren Sehfehlern wie starker Kurzsichtigkeit, Schielen oder Amblyopie (einseitige Schwachsichtigkeit). Dann sollte die Untersuchung bereits wenige Wochen nach der Geburt erfolgen. Besonders die Amblyopie wird häufig vererbt, von vielen Eltern aber nicht als Problem wahrgenommen, weil sie selbst gelernt haben, mit der einseitigen Seheinschränkung zu leben.

Augenärzte können kindgerechte Sehtests durchführen, um alle Risiken auszuschließen – unabhängig vom Alter des Kindes. Denn schon bei Säuglingen kann der Augenarzt schnell erkennen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt. Das gilt besonders bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen. Auch wenn ein Säugling lichtscheu ist, kann dies ein Zeichen für eine Augenschwäche sein. Die typischen Untersuchungsmethoden wie die sogenannte Schattenprobe (Skiaskopie) sind völlig schmerzfrei und liefern ein rasches Ergebnis.

Schielen ist kein Schönheitsfehler

Generell gilt: Spätestens im Alter von 30 bis 42 Monaten sollten Eltern ihre Kinder augenärztlich-orthoptisch untersuchen lassen. Diese Vorsorge ist einfach wichtig, um beispielsweise kleinwinkliges Schielen oder auch optische Brechungsfehler frühzeitig zu entdecken und gegebenenfalls korrigieren zu können. Das verhindert spätere Probleme. Das Schielen ist ohnehin wichtiger Punkt. Schielen ist kein Schönheitsfehler, den man ignorieren könne, sondern eine Fehlstellung der Augen, die schwere Sehdefizite verursachen könne. Wird dies nicht so früh wie möglich behandelt, lässt sich in der Regel die natürliche Sehschärfe nicht wiederherstellen. Der Schaden ist irreparabel. Schon mit drei Jahren sinken die Erfolgschancen erheblich, und wird bis zur Einschulung gewartet, ist es nahezu unmöglich, die normale Sehkraft zu erhalten.

Apropos Schielen: Es ist eine der häufigsten Ursachen für die Amblyopie. Sie entsteht, wenn das Gehirn auf Dauer so unterschiedliche Bilder aus beiden Augen erhält, dass es sie nicht zu einem Seheindruck zusammenführen kann. Warum das so ist? Wenn ein Kind schielt, schaut es mit einem Auge geradeaus, während das andere nach oben, nach unten oder zur Seite gerichtet ist – also ein ganz anderes Bild wahrnimmt. Um Doppelbilder zu vermeiden, nutzt das Gehirn nur die Bilder des geradeaus schauenden Auges. Bei etwa 60 bis 70 Prozent der schielenden Kinder entwickelt sich eine Amblyopie – aber nur bei zwei Prozent der Kinder, die nicht schielen.

Eltern können übrigens selbst schon bestimmte Risikoparameter erkennen. Merkmale wie Lichtscheue, Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißliche Pupillen, Lidveränderungen oder auch eine auffällige Tollpatschigkeit können Anzeichen für eine Einschränkung der Augengesundheit sein. Das sollten Eltern keinesfalls aussitzen, sondern den Augenarzt konsultieren.