Kosten der Bestattung: Haben Sie ausreichend vorgesorgt?

Kosten der Bestattung: Haben Sie ausreichend vorgesorgt?

Marc Wegerhoff
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Eine Sterbegeldversicherung gibt Sicherheit für die Versicherten und ihre Angehörigen. Dabei zahlt der Kunde in eine Kapitallebensversicherung ein, die die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken.

Die Älteren erinnern sich noch daran: Bis zum Jahr 2004 hatte jeder deutsche Bürger ein Anrecht auf Sterbegeld vom Staat. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zahlung sollte eine würdige Bestattung garantieren und die Angehörigen entlasten. Der Hintergrund: Das allgemeine, allen krankenversicherten Bürgern zustehende Sterbegeld wurde mit Ablauf des Jahres 2003 aus dem deutschen Sozialgesetzbuch gestrichen. Bis dahin zählte es zum verbindlichen Leistungskatalog der Krankenkassen. Heute gibt es nur noch das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Stirbt ein Mensch bei einem Arbeitsunfall oder einer nachgewiesenen Berufskrankheit, erhalten die Angehörigen aktuell rund 5000 Euro, um die Kosten der Bestattung zu decken.

Alle anderen müssen selbst Vorsorge betreiben und die Bestattung finanziell absichern. Daher bietet es sich an, selbst eine Sterbegeldversicherung selbst abzuschließen. Das macht tatsächlich Sinn, da eine Bestattung in der Regel zwischen 5000 und 8000 Euro kostet. Deshalb sollten sich die Menschen fragen: Haben sie ausreichend vorgesorgt, damit im Ernstfall nicht die Ersparnisse oder die Hinterbliebenenversorgung angegriffen werden müssen?

Ein Sterbegeld gibt Sicherheit für die Versicherten und ihre Angehörigen. Dabei zahlt der Kunde in eine Kapitallebensversicherung ein, die die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken. Aber es kommt auch auf die Höhe an. Empfehlenswert ist heute eine Sterbegeldversicherung von mindestens 5.000 Euro pro Person. Ist keine eigene finanzielle Absicherung im Todesfall vorhanden, sollte die Versicherungssumme 10.000 Euro betragen.

Die Versicherungsleistung (vereinbarte Versicherungssumme und die gutgebrachten Überschussanteile) wird fällig, wenn die versicherte Person stirbt oder das 100. Lebensjahr vollendet. Die Beitragszahlungsdauer endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet. Damit sind die Zahlungen planbar. Und zudem gilt: Auch gute Sterbegeldversicherungen sind schon ab rund 15 Euro monatlich erhältlich. Gemessen daran, dass die Versicherung die Angehörigen im Trauerfall finanziell maßgeblich entlasten kann, ein durchaus bedenkenswertes Modell. Ebenso können sich die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuermindernd auswirken, bei Unfalltod verdoppelt sich die Leistung der Police, und eine individuelle Vertragsgestaltung ist möglich.

Wichtig ist die individuelle Beratung, damit Versicherungsnehmer wirklich das richtige Produkt finden. Die Höhe der Versicherungssumme hängt natürlich von den Ansprüchen und Wünschen an die dereinstige Bestattung ab. Daher lässt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung auch gut mit einem Bestattungsvorsorgegespräch verbinden – denn wenn die Leitlinien der Bestattung feststehen, kann auch der finanzielle Rahmen abgesteckt werden. Der Vorteil: Gelder aus der Sterbegeldversicherung sind sogenanntes „Schonvermögen“ und dementsprechend – zumindest in gewissen Teilen – vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt. Die Versicherungssumme darf bei 3000 Euro für die Bestattung und 2600 Euro für die Grabpflege liegen.

Ein Rat: Bei Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages können die Bestattungskosten im Vorfeld bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand mündelsicher und treuhänderisch eingezahlt werden. Dies lässt sich sehr gut mit der Sterbegeldversicherung kombinieren.