Streit vermeiden: Den letzten Willen vollstrecken lassen

Streit vermeiden: Den letzten Willen vollstrecken lassen

Marc Wegerhoff
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drubig/Fotolia

Ein Testament aufzusetzen, um seine Erbschaft zu regeln, den Nachkommen und anderen Erben Verfügungen mit auf den Weg zu geben und seinen „letzten Willen“ zum Ausdruck zu bringen, hat in Deutschland und der Welt gute Tradition. Schon seit dem Mittelalter ist die Praxis hierzulande bekannt, und das gängige „Berliner Testament“ geht schon auf die historische bayerische Gesetzgebung „Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis“ von 1756 zurück.

Doch die Praxis zeigt: Nicht immer wird aus dem letzten Willen deutlich, was der Erblasser eigentlich genau aussagen will. Dann kommt es möglicherweise zum großen Rätselraten, und die Vorstellungen des Verstorbenen werden vielleicht nicht umgesetzt. Oder aber das Testament ist glasklar formuliert, aber die Erben weigern sich, angeordnete Vermächtnisse und Auflagen im Rahmen der Vermögensnachfolge zu erfüllen, oder es kommt trotz eindeutiger Verfügungen zu Streit unter den Miterben. Die Konsequenzen, die aus einem unklaren Testament oder der Weigerung zur Umsetzung des testamentarischen Willens erwachsen können, sind dementsprechend vielfältig und nicht immer unbedingt positiv: Sie reichen von der Gefährdung des Familienfriedens bis hin zur ungewollten Zersplitterung des Vermögens.

Dagegen können sich Erblasser jedoch schützen. Und zwar indem sie einen Testamentsvollstrecker dafür einsetzen, die Verantwortung für die Nachlassabwicklung beziehungsweise -verwaltung zu übernehmen. In der Regel ist dies ein fachlich versierter Rechtsanwalt, zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht. Der Testamentsvollstrecker ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 2203) verpflichtet, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Damit obliegt ihm die Verantwortung, die Verteilung des Vermögens zu koordinieren und den weiteren Umgang mit dem Vermögen in der Erbengeneration zu kontrollieren.

Kurz gesagt heißt das, dass der Testamentsvollstrecker als Vertrauensperson des Erblassers dafür Sorge zu tragen hat, dass genau das passiert, das im Testament angegeben ist – auch wenn dies möglicherweise zu Auseinandersetzungen mit den Erben führen könnte. Zudem benötigt er hinreichende Kompetenzen, gerade im Umgang mit komplexen Vermögenssituationen, etwa bei der Weitergabe von Betriebsvermögen. Die Kombination von Kompetenz, Qualifikation und gefestigter Persönlichkeit ist ausschlaggebend für die erfolgreiche Arbeit des Testamentsvollstreckers, der zu jeder Zeit gefordert ist, seiner wichtigen Aufgabe mit hinreichendem strategischen Weitblick nachzukommen, die maximal 30 Jahre beziehungsweise bis zum Tode des Erben oder des Victoria Riedel KopieTestamentsvollstreckers gültig ist (oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen).

Testamentsvollstreckung hat sich als gute Lösung dafür etabliert, die Erben in einer Zeit der Trauer von den Aufgaben rund um die Organisation der Erbschaft zu entbinden und Konfliktpotenziale zu reduzieren. Auch kann eine Testamentsvollstreckung die langfristige Versorgung minderjähriger oder Erben mit Handicaps garantieren. Dennoch sollte ein Erblasser sein Testament dementsprechend so klar wie möglich formulieren, auch mit Hilfe eines Beraters. Das reduziert ebenfalls die Fehleranfälligkeit.

 

Victoria Riedel ist Rechtsanwältin und berät Unternehmer und Privatleute unter dem Kanzleinamen „Schöner Erben“ in Düsseldorf bei allen Rechtsfragen rund um Erben und Vererben. Sie tritt auch als Testamentsvollstreckerin auf und ist in der Wirtschafts- und Erbmediation tätig. Weitere Informationen unter www.schoenererben.de