Steuerberater kann Finanzierungsvorhaben eines Unternehmens fördern

Steuerberater kann Finanzierungsvorhaben eines Unternehmens fördern

Marc Wegerhoff
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Unternehmer sollten zur Vorbereitung einer Bankfinanzierung eng mit dem Steuerberater zusammenarbeiten – sonst kann die Gewährung eines Kredits gefährdet sein. Dabei kommt es aber darauf an, dass die Aufstellung von Bilanz und Jahresabschluss nicht nur fiskalisch orientiert ist.

Eine unternehmerische Investition, eine kurzfristige Liquiditätslücke, eine ungeplante Ausgabe: Es gibt viele Gründe, weshalb ein Unternehmer hin und wieder eine Finanzierung für den Betrieb benötigt. Das gehört zum unternehmerischen Alltag dazu. Wichtig ist indes, dass dieser Prozess strukturiert angegangen wird.

Zum einen muss der tatsächliche Kapitalbedarf auf kurze, mittlere und lange Sicht ermittelt werden. Am Beispiel einer strategischen Investition lässt sich dies gut verdeutlichen. Will ein Unternehmer beispielsweise eine neue Halle errichten, sollte er dieses Projekt in verschiedene Phasen einteilen und diese dann jeweils Finanzierungsprüfungen unterziehen. Denn dann lässt sich gut feststellen, ob nicht vielleicht auf die Aufnahme eines einmaligen großen Kredits verzichtet werden kann, weil beispielsweise der Innenausbau aus frei werdenden eigenen Mitteln – etwa durch Abtragung einer anderen Verbindlichkeit oder anderweitig zur Verfügung stehendem Kapital – gedeckt werden kann. Das reduziert den Kreditbetrag wesentlich, sorgt für weniger und kürzere laufende Belastung und erleichtert auch die Verhandlungen mit der Bank. Das hat zudem den Vorteil, dass ein Unternehmen einen Überblick über seine gesamten Vermögensverhältnisse erhält, da er – am besten gemeinsam mit seinem Stammberater – einen Liquiditätsplan erstellen muss, um die verschiedenen Finanzierungsphasen festzulegen.

Regulatorische Vorschriften der Aufsichtsbehörden

Zum anderen ist es notwendig, sich auf das Gespräch mit der Bank vorzubereiten. Die Institute haben durch die regulatorischen Vorschriften der Aufsichtsbehörden die Richtlinien für die Kreditvergabe verschärft – auch in Zeiten einer im Übermaß verfügbaren Liquidität ist eine Finanzierung kein Selbstläufer, Basel III lässt grüßen. Deshalb kommt es umso mehr darauf an, die vollständigen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Unterlagen der vergangenen Jahre und ein Business-Plan, der die Amortisation des zu finanzierenden Projekts darstellt, beizubringen und auch bei Jahresabschluss und Bilanz die Bank als Partner niemals aus den Augen zu verlieren.

Viele Steuerberater gehen dabei rein fiskalisch orientiert vor, um die steuerliche Seite zu optimieren – vergessen dabei aber, dass dies leicht nach hinten losgehen kann, wenn man einzig und allein Steuern sparen will. Denn die Bank benötigt möglicherweise eine andere Datengrundlage als das Finanzamt, um eine Finanzierung zu gewähren. Wenn der Kredit aber nun aufgrund einer rein „steuerlichen“ Bilanz nicht freigegeben wird, kann das zu einem großen Problem für das Unternehmen werden.

Deshalb ist es dringend geboten, bei Bilanz und Jahresabschluss immer auch die Brille der Bank aufzusetzen. Der Unternehmer benötigt die Bank als starken Partner an der Seite und darf sich den Zugang nicht verbauen, indem die falsche Strategie in der Kommunikation mit der Bank gewählt wird. Das muss auch der Steuerberater immer beachten und entsprechend mit viel Augenmaß vorgehen, um die Finanzierungsvorhaben eines Unternehmens nicht zu gefährden.

 

Peter Lohmann ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Albers & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de). Die Kanzlei berät kleine und mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und tritt regelmäßig bei Restrukturierungsmandaten in Erscheinung.